Der Mörder von Aschaffenburg ist schuldunfähig!

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Der ausreisepflichtige Afghane Enamullah Omarzei, der am 22.01.2025 eine Kindergartengruppe in einem Park in Aschaffenburg mit dem Messer angegriffen hat, wurde nun von einem Sachverständigen für nicht schuldfähig befunden.

Zur Erinnerung:
am 22.01.2025 griff der o.g. abgelehnte Asylbewerber im Park Schöntal in Aschaffenburg eine Kindergartengruppe aus zwei Erzieherinnen und fünf Kindern an. Hierbei stach er mindestens sieben Mal auf einen zweijährigen Jungen ein der diesen Angriff nicht überlebt hat. Anschließend stach er auf ein ebenfalls zweijähriges Mädchen ein, das schwerverletzt überlebte. Als zwei Männer (41 und 72 J) sich gegen den Angreifer stellten, stach er ebenfalls auf sie ein. Der 41-Jähriger starb, der 72-Jähriger wurde schwer verletzt.
Der Angreifer konnte verhaftet werden, nachdem er von Passanten verfolgt worden war. Die Tatwaffe war ein 32cm langes Küchenmesser.

Früh wurden Spekulationen in der Presse laut, wonach der Afghane mutmaßlich psychisch erkrankt sein könnte. Diese Spekulationen lassen den Verdacht aufkommen, die Tat sollte relativiert werden. Solche Relativierungen haben in der Vergangenheit bei ähnlichen Taten oder Anschlägen immer wieder stattgefunden. Immer wieder spricht man von Einzelfällen, wobei die Täter psychisch erkrankt sein sollen. Nach der Tat in Aschaffenburg wurden rasch Schätzungen der BAfF (Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V.) zitiert, wonach ca. 30% der „Flüchtlinge“ psychisch erkrankt sein sollen.
Dieser Erklärungsversuch sollte uns alle dringend erschrecken. Seit 2015 sind in Deutschland lt. Statista 3.009.174 Asylanträge gestellt worden. Wenn tatsächlich 30% hiervon psychisch erkrankt oder zumindest Auffällig sind, würde es bedeuten, dass wir seit 2015 ca. 900.000 Personen ins Land gelassen haben, die nicht frei von psychischen Problemen sind. So ist auch zu erklären, dass die Attacken und Anschläge keinesfalls Einzelfälle sind, sondern ein Phänomen mit Seriencharakter. Fortsetzung wird somit zwangsläufig folgen.

Tatsächlich wurde nun der Täter von Aschaffenburg durch einem Gutachter als schuldunfähig erklärt, aufgrund einer psychischen Erkrankung. (RS. 21.05.25)

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