Das AfD Verbotsverfahren hat begonnen

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Doch. Noch nicht in Deutschland aber auf der EU-Ebene. Die Parteienaufsicht der EU strebt offenbar ein Verbot der EU-Partei ESN (Europa der Souveränen Nationen) an, zu der auch die AfD zählt. Man äußert „Zweifel an der Einhaltung“ von Werten der EU.
Zunächst richten sich die Vorwürfe hauptsächlich gegen die bulgarische Partei Wasraschdane (zu Deutsch: Wiedergeburt) der eine Nähe zu Wladimir Putin vorgeworfen wird. Da Putin aus der Sicht der EU als so etwas wie der Leibhaftiger angesehen wird, sind natürlich alle Kontakte wohl automatisch ein Tabubruch und ein Verstoß gegen die „Werte der EU“. Bei der AfD verweist man auf das Gutachten des Deutschen Verfassungsschutzes, also das lächerliche und kompromittierte Gutachten, das Nancy Faeser dazu nutzte, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Über dieses Pseudogutachten, das lediglich eine Anekdotensammlung über die AfD ist, haben wir auf diesen Seiten bereits zu Genüge geschrieben. Wie das Verfahren ausgehen wird, ob dazu Gerichte bemüht werden müssen oder die Politik aus sich heraus so etwas auf der EU-Ebene entscheiden darf, ist uns zurzeit nicht geläufig. Das werden wir aber noch ausforschen. Dass dieses Verfahren gerade jetzt eröffnet wird, wo die AfD in Deutschland die Nomenklatur zunehmend bedroht, könnte eine gesteuerte Aktion sein. Zunächst als Delegitimierung der AfD aber auch als Vorstufe eines möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD in Deutschland. Man könnte argumentieren, die AfD müsse in Deutschland verboten werden, schließlich sieht auch die EU die AfD jenseits „unsereDemokratie“. Es könnte der Versuch sein, das bereits totgeglaubte Verbotsverfahren wieder zu reanimieren.

(R.S. 28.05.26, Foto: Mehr Demokratie via Wikipedia)

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