Das Imperium „Kretschmer“ schlägt zurück

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Es ist immer und überall das Gleiche. Die regierende Nomenklatura lässt die Opposition mit fadenscheinigen, nichts beweisenden und gar lächerlichen Gutachten des Inlandsgeheimdienstes zur rechtsextremistischen Bestrebung erklären, der regierende Innenminister stuft die Opposition dann als „gesichert Rechtsextremistisch“ ein und schon beginnt die Verfolgung und Zersetzung der Mitglieder der Opposition und deren Unterstützer. Sie nennen es dann die Verteidigung „unsererDemokratie“.
Das neueste Beispiel finden wir in Sachsen.

Hier legte die Regierung nur die Richtlinien fest, wie Sachsens Behörden mit den Mitgliedern der AfD und deren Unterstützern umzugehen haben. Das trifft natürlich in erster Linie Beamte und diejenigen, die welche werden wollen aber auch Mitarbeiter in Ministerien und den Landesbehörden, also z.T. auch den öffentlichen Dienst Sachsens.

Angeblich soll natürlich nur gehandelt werden, wenn sich Verdachtsmomente ergeben, die Person hätte die s.g. „Pflicht zur Verfassungstreue“ verletzt.
Um in Verdacht zu geraten soll eine „bloße Mitgliedschaft“ in der AfD natürlich und angeblich nicht ausreichen. Ein „planmäßiges werbendes Agieren oder Agitieren“ aber schon.
Damit ist klar, Mitglieder der Oppositionspartei AfD sollen kaltgestellt werden. Politische Äußerungen im Sinne der Opposition sollen den Beamten und Angestellten erst gar nicht über die Lippen kommen, Posts im Sinne der Opposition dürfen in den sozialen Medien nicht veröffentlicht werden und schon gar nicht dürfe man sich ein Kleidungsstück mit dem Logo der AfD anziehen. Ein „Maulkorberlass“ also.

Will man also seinen Job behalten, muss man entweder die Mitgliedschaft oder die Fördermitgliedschaft bei der AfD aufgeben oder so tun, als wäre man gar kein Oppositionsmitglied.
Schöne totalitäre Welt, nun auch in Sachsen.

(RS. 02.05.26 Bild: Sandro Halank via Wikimedia, Quellen: Tagespresse)

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