Michael Stürzenberger wird der Zugang zum Bundestag verweigert!
oder...
so funktioniert der „Volksverhetzungs-„ und der „gesichert rechtsextrem-“ Trick!
Der Michael Stürzenberger, der uns jahrelang über den politischen Islamismus immer wieder unermüdlich aufgeklärt hat und deshalb bereits mehrmals wegen „Volksverhetzung“ verurteilt wurde, darf nicht in den Bundestag hinein, obwohl er ein Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Erhard Brucker ist. Begründung für das „Hausverbot“: Michael Stürzenberger ist wegen „Volksverhetzung“ verurteilt.
Aha. Das heißt im Umkehrschluss, Kritiker des Islamismus sollen keinen Zugang zum Bundestag haben, obwohl sie eigentlich dort arbeiten.
Michael Stürzenberger wurde bei einem Islamistischen Anschlag im Mai 2024 in Mannheim lebensgefährlich verletzt. Bei gleichem Anschlag starb der Polizist Rouven Laur. Die Gesellschaft sollte Stürzenberger für seine Aufklärungsarbeit zum politischen Islamismus dankbar sein. Stattdessen sperrt ihn der Bundestag aus.
Das mit der „Volksverhetzung“ funktioniert auch bei Politikern, Beamten, Angestellten des Staates. Schon denkt man daran, Politikern, die wegen der s.g. „Volksverhetzung“ verurteilt worden sind, das passive Wahlrecht zu entziehen. Aber man muss noch nicht mal verurteilt worden sein. Es reicht ein fadenscheiniges „Gutachten“ des Landesverfassungsschutzes dafür, Kandidaten von der Wahlliste zu streichen. Siehe hierzu die letzte Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, bei der der Kandidat der AfD wegen einer angeblich nicht vorhandenen Verfassungstreue einfach so von der Kandidatenliste gestrichen wurde.
Der Trick funktioniert immer gleich. Der Staat „bestellt“ beim Verfassungsschutz ein negatives Gutachten über eine unliebsame Person, seltsamer Weise meistens ein AfD Mitglied, und verwendet dann das Gutachten als Begründung für alle weiteren Schritte. Entschuldigend beruft man sich natürlich darauf, die Verfassungsschutzbehörden wären unabhängig und hätten die Gutachten nur völlig unabhängig, von sich aus und natürlich objektiv verfasst. Wer das glaubt, soll es tun.
Der bekannteste Fall ist das lächerliche Gutachten des Verfassungsschutzes des Bundes gegen die AfD, die die damalige Innenministerin Faeser dazu befähigte, am letzten Tag ihrer Amtstätigkeit die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Seitdem wird genau diese Einstufung im gesamten Politikertum dazu benutzt, gegen die AfD zu Framen, gar Verbote zu fordern.
Wir behaupten hier schon aus Eigenschutz nicht, dass dieses „Gutachten“ bestellt worden ist. Es ist aber immerhin denkbar.
Das ganze ist, als wenn man sich eine Pizza bestellt und danach das bloße Vorhandensein der Pizza als Entschuldigungsargument dafür verwendet, sie gegessen zu haben.
(RS. 15.01.26 Bild: unbek.)