Freier Warenverkehr innerhalb der EU - Update
Angesichts des radikalen Eingriffs in den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union durch die EU, habe ich mich, wie viele Tausend andere auch, bei der Kommission beschwert. So schrieb ich am 11.08.2026 an die Kommission folgendes:
"Erbostes Servus!
Was habt Ihr Euch bei der PPWR-Regelung bloß gedacht? Ist klar...nichts. Sorry aber Ihr habt den Verstand verloren! Damit beendet die EU den freien Warenverkehr innerhalb der EU!
Mit dem heutigen Tag haben hunderte Shops in ganz Europa (auch unser), den Verkauf innerhalb der EU eingestellt. Wer kann sich das finanziell leisten, Bevollmächtigte in 27 Ländern zu haben? Und wer will diese Bürokratie? Mehr noch... nicht nur Händler, sondern jeder Hersteller ist betroffen z.B. Maschinenbauer usw. Jeder, der eine Handvoll selbst hergestellte Beschläge oder Schrauben ab und zu irgendwo ins EU-Ausland versendet, unterliegt der Regelung, weil er ein Karton befüllt. Handwerker in kleineren Ländern werden der Möglichkeit beraubt Teile, Ersatzteile und Material zu beziehen, weil Niemand mehr dorthin verkaufen will. Ich bin jetzt schon auf die ersten wütenden Nachrichten meiner Kunden aus Frankreich, Italien und Spanien gespannt, wenn sie erfahren, dass sie die seltenen Ersatzteile nicht bekommen. Ich werde den Link zu Ihnen teilen. Dann können sie selbst die Leute beschwichtigen.
Die EU stand mal für den freien Warenverkehr. Nun steht sie für deren Verhinderung. Pfui!
Die Regelung muss dringend auf den Müllhaufen. Zumindest gehört zunächst die Sanktionierung von Verstößen ausgesetzt. Und zwar jetzt und sofort.
Ihr, sich auf die Stirn klopfender
Richard S
11.08.2026"
Kaum vergingen mehrere Tage, hat die EU tatsächlich geantwortet. Sie hätte es aber auch lassen können. Eine versnobte Standardantwort, wie sie vermutlich allen so gesendet wurde, die es gewagt haben, sich bei der Kommission zu beschweren.
Die EU schrieb mir folgendes:
"Sehr geehrter Herr S,
Vielen Dank für Ihre Anfrage an das Europe-Direct-Kontaktzentrum und dafür, dass Sie uns Ihre Ansichten mitgeteilt haben. Wir wissen es zu schätzen, von Bürgerinnen und Bürgern zu hören und ihre Standpunkte zu verstehen.
Unsere Aufgabe besteht darin, allgemeine Informationen über die EU bereitzustellen. Auch wenn wir persönliche Meinungen nicht kommentieren oder an politischen Diskussionen teilnehmen können, stellen wir Ihnen gerne hilfreiche Informationen zu EU-bezogenen Themen zur Verfügung.
Nachstehend finden Sie einige Informationen zu den von Ihnen angesprochenen Themen.
Um besser zu verstehen, wie die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) auf Ihre Situation Anwendung findet, empfehlen wir Ihnen, Folgendes zu konsultieren:
Das Leitliniendokument der Kommission. Dieses erläutert die wichtigsten Anforderungen im Detail: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202603084
Unsere häufig gestellten Fragen (FAQ). Diese behandeln häufige praktische Fragen, die von Unternehmen und anderen Interessenträgern aufgeworfen werden: https://environment.ec.europa.eu/publications/faq-packaging-and-packaging-waste-regulation-ppwr_en
Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Kommission keine weitere individuelle Beratung über die bereits verfügbaren Informationen hinaus anbieten. Es liegt an den Unternehmen und anderen Interessenträgern, auf Grundlage des Wortlauts, der Ziele und des Kontexts der Verordnung zu beurteilen, wie die Vorschriften auf ihre jeweiligen Fälle anzuwenden sind.
Bitte beachten Sie außerdem, dass nur der Gerichtshof der Europäischen Union rechtsverbindliche Auslegungen des EU-Rechts vornehmen kann. Etwaige Auffassungen, die die Kommission in Leitlinien oder Korrespondenz mitteilt, haben keinen Vorrang davor.
Abschließend bietet die Europäische Kommission Ressourcen an, um EU-Länder, Unternehmen und andere Interessenträger bei der Anwendung der PPWR zu unterstützen.
Diese finden Sie hier: https://green-forum.ec.europa.eu/packaging-and-packaging-waste-regulation-implementation_en
Zögern Sie nicht, diese Ressourcen zu nutzen. Falls Sie nach deren Durchsicht weitere Fragen haben, können Sie sich an Ihre zuständige nationale Behörde wenden (aufgeführt unter dem oben genannten Link).
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Wenn Sie sich an der Gestaltung der europäischen Politik beteiligen möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten dazu. Sie können
• an öffentlichen Konsultationen teilnehmen.
• sich an Bürgerforen beteiligen.
• an Debatten teilnehmen.
• eine Bürgerinitiative einleiten oder eine Petition einreichen.
• sich über soziale Medien einbringen.
Weitere Möglichkeiten zur Beteiligung finden Sie hier: https://commission.europa.eu/get-involved_de
Falls Sie Fragen zur Europäischen Union, ihren Aktivitäten oder Institutionen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter."
Der absolute Witz ist, die Kommission scheint durchaus zu verstehen, dass sie einen gigantischen Bockmist fabriziert hat. Ob sie die Tragweite verstehen oder einfach nur konsterniert sind, weil so viele schimpfen und die Kommission somit nicht gut aussieht, das wissen wir nicht. Vermutlich das Zweite. So hat die Kommission tatsächlich an die Länder appelliert, die Verstöße gegen die Verordnung nicht zu sanktionieren also keine Strafen zu erlassen. Ein nie dagewesener Witz der Geschichte, dass die Kommission eine gültige und bindende Verordnung erlässt, dann wenige Tage später dazu aufruft, genau diese Verordnung nicht zu befolgen, also das "Gesetz" zu brechen.
In der Kommission verspricht man natürlich Nachbesserung beziehungsweise eine Außerkraftsetzung. Ja, das bedarf aber einer Zustimmung des Europaparlaments. Das kann dauern. So lange also kein Land offiziell erklärt, die Sanktionierung auszusetzen, wird es keine Ware dorthin geben.
Ferner versprach die EU die völlige Änderung des Beschlusses. So soll es künftig nur eine zentrale Meldestelle geben und die s.g. "Bevollmächtigten" in jedem Land sollen entfallen. Wann es so weit ist, hat man natürlich nicht gesagt. Das Bedarf aber eines neuen Gesetzesentwurfs, die Zustimmung des Parlaments, die Umsetzung in den Ländern. Bis dahin wird der Schaden für den Handel und die produzierende Wirtschaft erheblich sein.
(R.S. 19.08.2026)